⚓ Gesetze des Staates Erfurth

Der Staat Erfurth ist bekannt für seine riesige Hafenstadt Erfurth, die sich in einer Enklave befindet und vom Hauptstaat abgetrennt ist. Die strategisch wichtige Lage des Hafens macht Erfurth zu einem bedeutenden Zentrum für Handel und Wirtschaft. Die folgenden Gesetze gelten zusätzlich zu den allgemeinen Serverregeln.

📖 Aktuelle Gesetze

  1. Die Häfen und Schienenanlagen des Staates Erfurth dürfen nicht blockiert oder manipuliert werden.
  2. Alle Handelswaren, die über den Hafen transportiert werden, müssen bei der Hafenbehörde registriert werden.
  3. Schiffe und Züge dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt oder geparkt werden.
  4. Industrieanlagen innerhalb der Hafen- und Industriezone benötigen eine Baugenehmigung der Hafenverwaltung.
  5. Explosivstoffe oder gefährliche Materialien dürfen nur mit Genehmigung der Hafenbehörde transportiert oder gelagert werden.
  6. Die Enklave Erfurth ist besonders zu schützen – unbefugtes Bauen oder Terraformen in oder um die Enklave ist untersagt.
  7. Wohngebiete innerhalb Erfurths sind sauber und gepflegt zu halten, um das Stadtbild zu wahren.
  8. Öffentliche Straßen, Bahnübergänge und Hafenzufahrten dürfen nicht blockiert werden.
  9. Hafen- und Bahnsicherheitszonen sind nur mit Genehmigung zu betreten.
  10. Alle Fahrzeuge (Schiffe, Züge, LKW) müssen regelmäßig gewartet und registriert sein.
  11. Die Hafenpolizei und staatlichen Behörden haben jederzeit das Recht, Waren und Fahrzeuge zu kontrollieren.
  12. Der Gouverneur von Erfurth oder seine Vertreter haben in Streitfällen das letzte Wort.
  13. Gesetze können sich jederzeit ohne Ankündigung ändern. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung, die am Rathaus von Erfurth und im Hafenkontor aushängt.

ℹ️ Hinweis

Diese Gesetze ergänzen die allgemeinen Serverregeln und dürfen nicht mit diesen kollidieren. Bei Konflikten gelten die Serverregeln in Verbindung mit diesen Bestimmungen. Anträge oder Sondergenehmigungen können bei der Hafenverwaltung oder dem Gouverneur gestellt werden.